Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten, also die Kosten der Zweitwohnung, steuerlich absetzbar und mindern Ihre Steuerschuld. Die Kosten der Unterkunft werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat vom Finanzamt anerkannt. Der Bundesfinanzhof hat allerdings soeben entschieden, dass der Betrag von 1.000 Euro nicht das Ende der […]
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